Verfahrensgang

OLG Hamburg (Entscheidung vom 03.05.2022; Aktenzeichen 2 Kap 1/21)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 06.06.2024; Aktenzeichen II ZB 14/22)

BGH (Beschluss vom 27.02.2024; Aktenzeichen II ZB 14/22)

BGH (Beschluss vom 22.09.2023; Aktenzeichen II ZB 14/22)

 

Tenor

Die Musterbeklagte zu 1 wird hinsichtlich der Rechtsbeschwerden auf Seiten der Musterbeklagten zur Musterrechtsbeschwerdeführerin (entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 KapMuG) und hinsichtlich der Rechtsbeschwerde der Musterklägerin zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin bestimmt (§ 21 Abs. 1 Satz 2 KapMuG).

Born     

B. Grüneberg     

V. Sander

von Selle     

Adams     

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15418535

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