Entscheidungsstichwort (Thema)
Revision. Zurückweisung. Zulassungsvoraussetzungen
Leitsatz (redaktionell)
Zur Zurückweisung der Revision, weil die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Berlin (Entscheidung vom 27.07.2004) |
Gründe
Die Revision war gemäß § 552a ZPO durch Beschluss zurückzuweisen, weil entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und das Rechtsmittel darüber hinaus keine Aussicht auf Erfolg bietet. Zur Begründung wird auf den Hinweis der Vorsitzenden vom 24. Juli 2005 Bezug genommen (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO); die Ausführungen des Klägers in seinem Schriftsatz vom 12. September 2005 rechtfertigen keine andere Beurteilung.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.
Fundstellen
Dokument-Index HI2962061 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen