Entscheidungsstichwort (Thema)
Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter Herstellungsverpflichtung als Werkvertrag; Zulässigkeit der Abnahmeerklärung und Annahme der Abnahme durch den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen Wohnungseigentümer; Mängel im Werkvertrag über eine Altbausanierung
Normenkette
BGB §§ 633-634
Verfahrensgang
LG Potsdam (Urteil vom 11.07.2012) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.7.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des LG Potsdam teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
I. folgende Arbeiten am Objekt M., B. auszuführen:
1. Herstellung eines den Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz gemäß den Vorschlägen gemäß dem Beiblatt 2 (3) der DIN 4109 bzw. der VDI 4100 (5) (SSt II) und dem Entwurf der DIN 4109-10 (4) aus dem Jahr 2000 genügenden Schallschutzes in Decke und Fußboden der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5;
2. Beseitigung der Riefen und Kratzer in den Fenstern der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5;
3. Herstellung einer raumseitigen Dichtung/dauerelastischen Verfugung der Fuge zwischen den Rahmen der Balkontüren sowie Fenster und dem Mauerwerk in der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5;
4. Austausch der an der Wohnungszugangstür der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5 vorhandenen Drückergarnitur aus Aluminium gegen eine solche aus Edelstahl.
5. Beseitigung der überbreiten Fuge im Bereich des Anschlusses der Wohnungszugangstür der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5 zum Treppenhaus an die Wände;
6. Beseitigung der Beschädigung an zwei Fenstern im Wohnzimmer der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5;
7. (entfällt);
8. Beseitigung der auf dem Oberflächenbelag des zu der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5 gehörenden Balkons vorhandenen zwei Rostflecken sowie der dort vorhandenen Beschädigung;
9. Änderung des Anschlags des jeweils linken Fensters im Schlaf- und Gästezimmers der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5;
10. Beseitigung der Undichtigkeit im zweiten Fenster von links im Wohnzimmer der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5;
11. Beseitigung der auf dem Natursteinpflaster im sog. "F." vorhandenen Verunreinigungen mit Beton bzw. Zementschlämme;
12. Verfugung des Mauerwerks im sog. "F."
13. Herstellung einer für Zusteller von außen zugänglichen Briefkastenanlage;
14. Pflasterung der Gemeinschaftsfläche im Hof des Objekts mit Naturstein;
15. Herstellung einer der Baubeschreibung entsprechenden Bodenbeschichtung im Treppenhaus;
16. Herstellung einer Doppelverglasung und Beseitigung der Undichtigkeit sowie Schwergängigkeit der Treppenhausfenster;
17. Sanierung der Radabweiser an der Zufahrt zum sog. "B.".
18. Herstellung einer Zugangsmöglichkeit zum Dach sowie Anbringung von Sekuranten zur Sicherung bei Wartungsarbeiten;
19. Sanierung der Gitterstäbe über der Zugangstür zum Treppenhaus sowie vor den drei Fenstern der Straßenfassade im Erdgeschoss;
20. Beseitigung der Verschmierung an den Fensterfaschen der Fassade im Bereich der vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5 mit Fugenmörtel;
21. Herstellung einer dem Stand der Technik und den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechenden Zugangsleitung für den Türöffner am Tor zum sog. "F.";
22. Beseitigung der "Durchbiegung" der Kastenrinne auf dem zur vom Kläger bewohnten Wohnung Nr. 5 gehenden Balkon und Herstellung eines einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleistenden Gefälles;
23. Herstellung eines fachgerechten Anstrichs der Tür zum Aufzugsvorraum im Treppenhaus sowie von deren ordnungsgemäßer Schließbarkeit;
24. Sanierung der in der Fassade vorhandenen Stahlträger, namentlich Entrostung derselben;
25. Beseitigung der Beschädigung am Innenteil der Drückergarnitur der Tür vom Hof zum Treppenhaus sowie der durch deren Anschlag an Farbe und Mauerwerk eingetretenen Schäden;
26. Herstellung der Funktionsfähigkeit des oberen Riegels am Tor zu den Abstellräumen;
27. Sanierung der Schwelle am Tor zu den Abstellräumen.
28. Beseitigung des Flecks in der Wand im Bereich hinter den Mülltonnen im sog. "F.";
29. (entfällt) 30. Herstellung einer den brandschutztechnischen Anforderungen genügenden Montage des Elektroverteilers sowie des Fernmelde- und Betriebskostenanschluss-Verteilers der Wohnung Nr. 4 im Treppenhausbereich und Beseitigung der vorhandenen Brandlast;
31. Herstellung eines Anstrichs im Treppenhaus unter der Treppe im 1. Obergeschoss;
32. Beseitigung der Sichtbarkeit der Isolierung/Dämmung im Aufzugszugang des sog. "F.";
33. Herstellung einer fachgerechten Leitungsdurchführung durch die Wand zu den Kellerräumen im Bereich Erdgeschoss- Aufzugsvorraum;
34. Beseitigung folgender Mängel am Aufzug:
a) nach Bestätigung des Schlüsselschalters ruckt der Fahrstuhl nur kurzzeitig an, bleibt dann stehen und setzt sich erst nach erneutem Bestätigen des Schlüsselschalters in Bewegung;
b) nach dem Ausstieg aus dem Fahrstuhl und dem Be...