Mehr als 50 m2

Erfolgt eine Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Nichtwohngebäudes um mehr als 50 m2 zusammenhängender Nettogrundfläche, besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus oder des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude.

 
Achtung

Ausnahme gilt für den Ausbau integrierter Teile eines Nichtwohngebäudes

Ist ein integrierter Teil eines Nichtwohngebäudes vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht Bestandteil des thermisch konditionierten Gebäudevolumens, soll es aber durch Ausbau Bestandteil des thermisch konditionierten Gebäudevolumens werden, ist eine Förderung über dieses Programm als Sanierung möglich.

Betroffen sind hier insbesondere die Umnutzung und der Ausbau innenliegender Räume und Gebäudeteile, die vor Umsetzung der Maßnahmen nicht in den Anwendungsbereich des GEG fielen. Gemeint sind hier z. B. unbeheizte Räume oder ausschließlich für Produktionsprozesse konditionierte Räume. Integrierte Teile eines Nichtwohngebäudes liegen dann vor, wenn diese Räume oder Gebäudeteile überwiegend an andere, beheizte Räume grenzen, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Es gilt dabei, dass die Umfassungsflächen integrierter Gebäudeteile somit zu maximal 50 % der Fläche wärmeübertragende Umfassungsflächen gegen Außenluft, Erdreich oder unbeheizte Räume sein dürfen.

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