Elektronischer Antrag

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW-Bank. Der Antrag muss elektronisch eingereicht werden. Hierzu steht auf der KfW-Homepage ein Zuschussportal bereit (www.kfw.de/441-zuschussportal). Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn wird der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags angesehen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.

 
Wichtig

Anzahl der Ladepunkte bei Antragstellung

Bei der Antragstellung muss die Anzahl der Ladepunkte nach der Antragstellung im Zuschussportal feststehen. Eine nachträgliche Erhöhung kann nicht erfolgen. Müssen weitere Ladepunkte erstellt werden, ist vor Beginn des Vorhabens ein weiterer Antrag im KfW-Zuschussportal zu stellen.

Meldung der Anlage

Ist die Inbetriebnahme der Ladestation erfolgt, muss diese über die Online-Plattform OBELIS gewerblich (Online Berichterstattung Ladeinfrastruktur) unter https://obelis-gewerblich.de der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW gemeldet werden.

Um den Zuschuss erhalten zu können, muss im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestation in der Online-Plattform OBELIS gewerblich der NOW sowie die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens bestätigt werden. Hierfür benötigt man die Reporting-ID von der NOW und alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen des beauftragten Fachunternehmens.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


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