Eigenleistungen sowie die dabei entstandenen Materialkosten sind nicht förderfähig. Förderfähig sind nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten für das vom Fachunternehmer verbaute Material. Die gewerbliche Durchführung muss durch eine Rechnung an die Kommune nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Kleinstbeiträge.
Rechnungslegung durch eigene Betriebe
Ist ein Unternehmen oder die Kommune selbst eine zur Rechnungslegung nach HGB verpflichtetete (bau)fachlich kompetente Personen (§ 238 HGB), kann sie die Bauleistungen selbst erbringen. Die Kostenerfassung erfolgt dabei als aktivierte Eigenleistungen. Kommunen können die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeiter, eigene Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen.
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