Entscheidungsstichwort (Thema)

Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens

 

Normenkette

BVerfGG § 90; ZPO § 319 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 14.03.2022; Aktenzeichen 1 BvR 1655/21)

OLG Stuttgart (Beschluss vom 15.06.2021; Aktenzeichen 11 UF 69/21)

AG Böblingen (Beschluss vom 18.02.2021; Aktenzeichen 16 F 1003/20)

 

Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.

 

Gründe

Rz. 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15129469

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