Entscheidungsstichwort (Thema)

Wahlprüfungsbeschwerde

 

Beteiligte

Herrn Dr. Helmut Nicolaus

 

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

 

Gründe

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 25. August 2000 mitgeteilten Erwägungen offensichtlich unbegründet. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 5. Oktober 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BverfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

 

Unterschriften

Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio

 

Fundstellen

Dokument-Index HI567611

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