Entscheidungsstichwort (Thema)
Wahlprüfungsbeschwerde
Beteiligte
Herrn Dr. Helmut Nicolaus |
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 25. August 2000 mitgeteilten Erwägungen offensichtlich unbegründet. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 5. Oktober 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BverfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Unterschriften
Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio
Fundstellen
Dokument-Index HI567611 |
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