Verfahrensgang

BGH (Urteil vom 17.12.2013; Aktenzeichen KZR 66/12)

Schleswig-Holsteinisches OLG (Urteil vom 22.11.2012; Aktenzeichen 16 U(Kart) 21/12)

LG Kiel (Urteil vom 03.02.2012; Aktenzeichen 14 O 12/11.Kart)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Unterschriften

Gaier, Schluckebier, Paulus

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7041094

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