Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches OLG (Urteil vom 22.11.2012; Aktenzeichen 16 U(Kart) 21/12) |
LG Kiel (Urteil vom 03.02.2012; Aktenzeichen 14 O 12/11.Kart) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Gaier, Schluckebier, Paulus
Fundstellen
Dokument-Index HI7041094 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen