Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches OLG (Urteil vom 22.11.2012; Aktenzeichen 16 U (Kart) 22/12) |
LG Kiel (Urteil vom 03.02.2012; Aktenzeichen 14 O Kart. 83/10) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Gaier, Schluckebier, Paulus
Fundstellen
Dokument-Index HI7041095 |
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