Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahrenstrennung im Verfassungbeschwerdeverfahren gegen § 8 Abs 12 VerfSchG HA und § 49 PolDVG HA 2019

 

Normenkette

BVerfGG § 90; PolDVG HA § 49; VerfSchG HA § 8 Abs. 12

 

Tenor

Soweit sich die Beschwerdeführenden nicht gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei wenden, werden von dem Verfahren 1 BvR 2634/20 sämtliche Gegenstände abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2115/22 geführt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15467116

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