Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfahrenstrennung im Verfassungbeschwerdeverfahren gegen § 8 Abs 12 VerfSchG HA und § 49 PolDVG HA 2019
Normenkette
BVerfGG § 90; PolDVG HA § 49; VerfSchG HA § 8 Abs. 12
Nachgehend
BVerfG (Urteil vom 16.02.2023; Aktenzeichen 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20) |
Tenor
Soweit sich die Beschwerdeführenden nicht gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei wenden, werden von dem Verfahren 1 BvR 2634/20 sämtliche Gegenstände abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2115/22 geführt.
Fundstellen
Dokument-Index HI15568143 |
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