Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Revisionsverfahren auf 8 000 DM festgesetzt (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG).

 

Unterschriften

Dr. Säcker, Dr. Pietzner, Dr. Rothkegel

 

Fundstellen

Dokument-Index HI566432

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