Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Revisionsverfahren auf 8 000 DM festgesetzt (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG).
Unterschriften
Dr. Säcker, Dr. Pietzner, Dr. Rothkegel
Fundstellen
Dokument-Index HI566432 |
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