Nach §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 Hessische Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der ab 2.11.2020 geltenden Fassung ist die Abhaltung einer Versammlung in den Räumen einer Gaststätte am 7.11.2020 untersagt gewesen.

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