Bezüglich der allgemeinen Schneelage ist zu unterscheiden zwischen schneearmen und schneereichen Lagen. Hierzu sind eigens Schneelastzonenkarten[1] entwickelt worden.
Schneearme Gebiete
In schneearmen Gebieten sind die Anforderungen an etwaige Sicherungsmaßnahmen geringer. Insbesondere ist das Anbringen von Schneefanggittern nicht erforderlich.[2]
Zu den schneearmen Gebieten zählen nach der Rechtsprechung beispielsweise
- Brandenburg[3],
- Bodenseeraum, Kraichgau, Ober-, Mittel- und Niederrhein, Schleswig-Holstein[4],
- Dortmund[5],
- Duisburg[6],
- Hagen[7],
- Hannover[8],
- Köln[9],
- Lausitzer Bergland.[10]
- Oldenburg[11],
- Osnabrück[12],
- Wuppertal[13],
Über diese entschiedenen Fälle hinaus sind natürlich auch andere Regionen in vergleichbarer Lage als "schneearm" einzustufen.
Schneereiche Gebiete
In schneereichen Gebieten (insbesondere Hochgebirgslagen) ist es vielfach üblich, Gitter, Haken oder Warnschilder anzubringen.[14]
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