Überblick

Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Im Winter nach starkem Schneefall sollte er den Blick verstärkt nach oben richten und prüfen, ob etwa Dachlawinen und Eiszapfen eine Gefahr für Passanten darstellen können. Eine Haftung kann auch in schneearmen Gebieten bestehen.

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