In der Beschluss-Sammlung können personenbezogene Daten von Eigentümern und Bewohnern enthalten sein. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung der Beschlusssammlung ist dies datenschutzrechtlich zulässig.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge