Was sind Dienstbarkeiten?

Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte[1] an Grundstücken, die den Eigentümer des belasteten Grundstücks in dessen Benutzung beschränken und umgekehrt dem jeweils Berechtigten die Befugnis geben, das dienstbar gemachte Grundstück in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Durch ihren dinglichen, d. h. gegenüber jedermann wirkenden Charakter unterscheidet sich die Dienstbarkeit von den schuldrechtlichen Nutzungsrechten wie Miete, Pacht, Leihe, die lediglich zwischen den Vertragsparteien Wirkung entfalten.

3 Arten von Dienstbarkeiten sind zu unterscheiden:

  • die Grunddienstbarkeit,
  • die beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit der Sonderform des dinglichen Wohnrechts sowie
  • der Nießbrauch.
[1] Also im Grundbuch eingetragen und gegenüber jedermann wirksam.

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