Für die vom Auftragnehmer gespeicherten personenbezogenen Daten gelten die gleichen Löschpflichten, wie die vom Auftraggeber gespeicherten personenbezogenen Daten.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Nach Abschluss der Datenverarbeitung löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Auftraggeber zurück, sofern nicht eine rechtliche Verpflichtung zur Speicherung dieser Daten besteht oder sich aus den vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt."

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