Zusammenfassung
Der Einstieg in die E-Mobilität ist für Unternehmen natürlich vor allem dann sinnvoll, wenn dem eingesetzten Kapital auch entsprechende Erlöse gegenüberstehen. Für den Bereich der Elektromobilität existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten (Zuschüsse, Kredite), die in diesem Beitrag erläutert werden. Auch die verschiedenen Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen und steuerliche Vorteile in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einzubeziehen, werden hier kurz vorgestellt.
1 Das Konzept der Bundesförderung
Mit dem "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" von 2009 will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung der E-Mobilität ebenso wie die Marktvorbereitung und Markteinführung von elektrischen Fahrzeugen vorantreiben. Dafür stehen Fördermittel bereit, die in der Hauptsache über vier Bundesministerien verteilt werden. Jedes Ministerium setzt dabei andere Schwerpunkte.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für E-Mobilität,
- marktnahe Entwicklung fahrzeugtauglicher Batteriesysteme und der notwendigen Fertigungstechnologien,
- Schlüsselelemente der Stromwirtschaft für die Elektromobilität wie Speicher, Netze, Integration,
- Antriebstechnologie für Elektro- und Hybridfahrzeuge,
- effiziente und sichere Gestaltung des Fahrzeugbetriebs,
- Ausbau und Verbesserung der Ladeinfrastruktur (in Zusammenarbeit mit dem BMDV),
- Abrechnungssysteme für das "Tanken" von Strom,
- Verbesserung der Akzeptanz der Elektromobilität (in Zusammenarbeit mit dem BMDV).
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Sicherheit von in Serie gefertigten Batterien,
- Erprobung und Demonstration innovativer Mobilitätssysteme,
- Ausbau und technische Verbesserung der Ladeinfrastruktur (in Zusammenarbeit mit dem BMWK),
- Erhöhung der Sicherheit und Effizienz bei Fahrzeugflotten,
- Hybridtechnik für Lkw, Steigerung der Effizienz von Nebenaggregaten,
- Sicherheit im Verkehr,
- Verbesserung der Akzeptanz der Elektromobilität (in Zusammenarbeit mit dem BMWK).
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Batteriekonzepte und -management (Batterieentwicklung),
- Entwicklung und Erforschung neuartiger Materialien,
- Produktionsforschung für weitere Batteriegenerationen,
- Ausfallsicherheit von Komponenten und Systemen,
- Systemforschung zur Elektromobilität,
- Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für verbesserte Energieeffizienz in E-Fahrzeugen,
- Aus- und Weiterbildung.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Forschungen zur Ermittlung der Umwelt- und Klimafaktoren bei der Elektromobilität,
- Kopplung der Elektromobilität an erneuerbare Energien und Integration erneuerbarer Energien in die Netze,
- Konzepte für Umwelt- und Klimaschutz,
- ökologische Standards für die Markteinführung,
- Forschung zu Recyclingverfahren und deren Entwicklung, Öko- und Energiebilanzen der Komponenten.
- Anlässlich der Gründung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE), durch die sich die Bundesregierung auch mit der deutschen Wirtschaft vernetzte, wurden die Ziele des Entwicklungsplans erweitert: Deutschland soll auch weltweiter Leitanbieter für E-Mobilität werden.
2 Die Förderprogramme des Bundes
Derzeit werden im Rahmen des "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" vor allem folgende Förderprogramme umgesetzt.
2.1 Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMDV
Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" hatte der Bund in 6 Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung gestellt und damit sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Schnell- und Normallladepunkten unterstützt. Das Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) traf auf eine sehr große Nachfrage. So konnten Anträge für den Aufbau von 30.000 Ladepunkten bewilligt werden, davon knapp 10.000 Schnellladepunkte.
Mit dem weiteren Programm "Ladeinfrastruktur vor Ort" vom 24.3.2021 knüpfte das BMDV an das Vorgängerprogramm an. Die Förderung umfasst dabei ein Gesamtvolumen von ebenfalls 300 Millionen EUR und soll insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Anreiz bieten, ebenfalls in die Zukunft der Elektromobilität zu investieren. Anträge dafür konnten bis zum 31.12.2021 gestellt werden.
2.2 Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"
In dem nun neu aufgelegten Programm stellt das BMDV von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen EUR zur Verfügung. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für batterie-elektrische Fahrzeuge. Das BMDV fördert dabei die Ladesäulenhardware wie auch den Netzanschluss sowie Modernisierungsmaßnahmen an der bestehenden Ladeinfrastruktur. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden.
Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 ...