Unter Fuhrparkmanagement wird verstanden, den Einsatz der Fahrzeugflotte im Unternehmen (Fuhrpark) zu verwalten, zu planen, zu steuern und zu überwachen. Das primäre Ziel ist, die Kostenstruktur in allen Bereichen des Fahrzeugeinsatzes (Beschaffung, Nutzung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern) zu optimieren. Ein Fuhrpark- und Flottenmanagement soll dabei helfen, alle Ressourcen und Leistungen bestmöglich einzusetzen sowie Probleme frühzeitig zu erkennen, zu beheben oder zu umgehen. Es werden alle Wegstrecken von Fahrzeugen unter Einbeziehung bestimmter Einflussparameter aufeinander abgestimmt, bewertet und optimiert.
Hauptsächlich kommt Flottenmanagement in Firmen mit einem größeren Bestand an Fahrzeugen zum Einsatz. Stand der Technik ist dabei ein digitales Flotten- oder Fuhrparkmanagement. Hierfür wurde in den letzten Jahren eine Reihe von IT-gestützten Tools entwickelt, die den Anwender mit telemetrischen Daten aus dem Global-Positioning-System (GPS) sowie mit technischen Daten zum aktuellen Fahrzeugzustand unterstützen. In zahlreichen Anwendungen gehen aber die Funktionalitäten weit über diese Basisdaten hinaus und bieten Kostenmanagement, Stammdatenverwaltung, Fahrzeugdisposition, Termine und die Planung von zeit- und streckenoptimierten Touren.
Systeme
Die eingesetzten Verwaltungssysteme reichen von einfachen Systemen zur lokalen Installation bis hin zu komplexen Anwendungen für große Fuhrparks. Die damit verbundenen Aufgaben können sowohl intern erledigt werden (Fuhrparkmanager), werden aber auch als Dienstleistung von Leasinggesellschaften wie Arval und spezialisierten Unternehmen angeboten.
Geeignete Ladetechnik
Bei der Umstellung auf ein E-Mobilitätssystem ist die Ladeinfrastruktur in Form eines detaillierten Ladekonzeptes in das Fuhrparkmanagement zu integrieren. Wie bei der Planung des Bestands auf Basis der Mobilitätsanalyse kann auch hier eine fundierte und detaillierte Planung erhebliche Kosten sparen.
Sie sollte vor allem folgende Fragen beantworten:
- Wie sieht das Einsatzprofil der vorhandenen E-Fahrzeuge aus?
- Welche Arten von E-Fahrzeugen werden eingesetzt?
- Wie hoch ist die durchschnittliche benötigte Tagesreichweite in km?
- Wie hoch muss die Verfügbarkeit der Fahrzeuge sein (Ladezeiten)?
- Welche Ladesysteme werden für eine uneingeschränkte Verfügbarkeit benötigt (siehe Ladeinfrastruktur, Lade- und Bezahlsysteme)?
- Wie viele Ladepunkte werden benötigt?
- Welche Ladebetriebsarten müssen zur Verfügung stehen (siehe Ladeinfrastruktur, Lade- und Bezahlsysteme)?
- Welche Leistung wird vom Energieversorger bereitgestellt?
- Können öffentliche Ladepunkte genutzt werden?
- Soll selbst produzierter Strom genutzt werden (Solar-Carport, (siehe Ladeinfrastruktur, Lade- und Bezahlsysteme))?
Je nach ermitteltem Einsatzprofil der E-Fahrzeuge können dann die Ladesäulen ausgewählt und installiert werden. Wenn die Fahrten so beschaffen sind, dass eine Batterieladung für alle Fahrten des Tages ausreicht und über Nacht neu geladen werden kann, reicht in der Regel ein kostengünstiger Ladepunkt für Normalladen (auf dem Betriebsgelände oder am Wohnsitz des Mitarbeiters). Wenn die Fahrzeuge aber für kürzere und längere Strecken eingesetzt werden und die Batterie nur zu 70 bis 80 % je Einzelfahrt entladen wird, sollte sichergestellt werden, dass möglichst viele Fahrzeuge während der Nutzungszeiten über eine Restkapazität von 70 bis 80 % verfügen. Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll, leistungsfähigere Ladesäulen zu installieren.
Wichtig bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge und Ladesäulen ist auch, dass die Ladetechnik der Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur aufeinander abgestimmt werden. Zwar sind bereits viele Wechselstromladepunkte mit einer Leistung von 22 kW verfügbar, aber nur die wenigsten Fahrzeuge sind in der Lage, die angebotene Leistung zu nutzen.
Installation der Ladetechnik
Wenn die Entscheidung gefallen ist, Ladepunkte für den elektrischen Fuhrpark zu installieren, sollte im ersten Schritt geprüft werden, ob die bestehende Anschlussleistung ausreichend dimensioniert oder ob eine Erhöhung des Anschlusses möglich ist. Dabei ist die Abstimmung mit dem jeweiligen Netzbetreiber notwendig und sogar in der Niederspannungsanschlussverordnung vorgeschrieben (§ 19 Abs. 2).
Jegliche Installation von Ladetechnik muss gegenüber dem Netzbetreiber angezeigt werden. Ist vorgesehen, Ladetechnik mit einer Leistung von in Summe mehr als 11 kVA am Anschluss zu installieren, muss vorher sogar die Genehmigung des Netzbetreibers eingeholt werden.
Wenn der Anschluss erweitert werden muss, können Kosten entstehen. Hierbei fällt in der Regel mindestens ein einmaliger Baukostenzuschuss je zusätzlichem Kilowatt an. Um diese Kosten zu reduzieren und die Anschlussleistung sowie mögliche Leistungsspitzen durch die E-Lader im Stromverbrauch gering zu halten, wird meist der Einsatz eines Lastmanagementsystems vorgesehen. Es sorgt dafür, dass die vorgeschriebene Leistung für alle Ladepunkte zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. So lassen sic...