Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % gegenüber 1990 reduziert und somit deutlich mehr als sein Minderungsziel von 21 % erreicht.
Auf der Klimakonferenz in Katar 2012 verständigten sich die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls darauf, das Kyoto-Protokoll fortzuführen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sagten zu, ihre Emissionen im Rahmen der 2. Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 um 20 % im Vergleich zu 1990 abzusenken. Japan, Neuseeland und Russland nahmen an der 2. Verpflichtungsperiode jedoch nicht mehr teil. Kanada hatte sich bereits 2011 aus dem Abkommen zurückgezogen. Auch die 3 Länder mit dem weltweit größten Treibhausgasausstoß (USA, China und Indien) verpflichteten sich nicht zur Absenkung. Die an der 2. Periode des Kyoto-Protokolls teilnehmenden Staaten waren daher nur noch für knapp 15 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich.
2015 einigten sich alle 195 Mitgliedsstaaten auf der 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Übereinkommen von Paris darauf, die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 °C zu begrenzen. Hierfür reichte ein großer Teil der Staaten Pläne ein, sog. "Intended Nationally Determined Contributions" (INDC), die zugesagte nationale Klimaschutzmaßnahmen auflisten. Sie reichen aber noch nicht einmal aus, um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Für die Einhaltung der Klimaziele ist demnach eine Korrektur der jeweils nationalen Ziele zwingend notwendig.
In der EU wurden auch die Ziele der 2. Verpflichtungsperiode erreicht. 2020 hatte die EU ihre Treibhausemissionen gegenüber 1990 um 36 % gemindert.
2021 hat die EU mit neuen EU-Klimagesetzen ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % gegenüber 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) verschärft und gesetzlich festgelegt. Mit dem sogenannten "Fit für 55-Paket" gaben die EU-Staaten endgültig grünes Licht
- für die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS),
- für die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von mehr als 80 Milliarden EUR,
- für ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM),
- für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie
- für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.
Diese Regelungen können nun in Kraft treten.