Gleiches gilt nach einem neuen Urteil des BGH für den Schulweg der Kinder. Verkürzt sich dieser durch Einzug in die gekündigte Wohnung deutlich, sodass die Kinder z. B. nicht mehr 12 km mit dem Auto gefahren werden müssen, sondern den Weg künftig zu Fuß zurücklegen können, kann ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses vorliegen.

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