Unterlässt der Vermieter die Unterrichtung des Mieters und verfolgt den auf seine Eigenbedarfskündigung gestützten Räumungsanspruch weiter, obwohl sein Eigennutzungswunsch bereits im Moment des Ablaufs der Kündigungsfrist nicht mehr von der konkreten Absicht zur alsbaldigen Umsetzung getragen ist, handelt der Vermieter nach einem neuen Urteil des LG Berlin rechtsmissbräuchlich und kann sich nicht auf die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses berufen (z. B. bei unabsehbarer Verzögerung der ursprünglichen Vermieterplanung nach einem schweren Unfall vor Ablauf der Kündigungsfrist).

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