Das LG meint, die Beschlüsse seien nichtig! Wohnungseigentümer X habe die WEG-Regeln über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet. Er habe als nicht dazu ermächtigter oder sonst dazu befugter Wohnungseigentümer wiederholt sehenden Auges und bewusst zu einer Versammlung eingeladen. X habe gewusst, nicht befugt zu sein, eine Versammlung einzuberufen. Auf die Frage der Kausalität sowie darauf, ob die Beschlüsse auch aus anderen Gründen nichtig oder anfechtbar seien, komme es daher nicht an.

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