Das Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG oder WoEigG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wohnungseigentums in Deutschland. Im WEG ist die Wohnungseigentümerversammlung das entscheidende Organ für die Verwaltung und Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums. In der Versammlung treffen die Wohnungseigentümer wichtige Entscheidungen, die das Zusammenleben und die Verwaltung der Immobilie betreffen.
Ziele und Aufgaben für Verwalter und Eigentümer bei der Eigentümerversammlung
In der Eigentümerversammlung kommen die Wohnungseigentümer zusammen, um über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden. Hier werden wichtige Angelegenheiten wie Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, bauliche Veränderungen und Maßnahmen zu Instandhaltungen und -setzungen besprochen sowie diesbezügliche Beschlüsse gefasst.
Eigentümerversammlungen sind zudem eine wichtige Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Eigentümern und dem Verwalter. Hier können auch Konflikte angesprochen und gelöst werden.
Der Verwalter hat die Aufgabe, die Eigentümerversammlung zu organisieren und zu leiten. Dazu gehört die rechtzeitige Einladung der Wohnungseigentümer, die Leitung der Versammlung, die Protokollierung der Beschlüsse und die anschließende Umsetzung dieser Beschlüsse. Der Verwalter muss dabei neutral und im Interesse aller Eigentümer handeln.
Die Eigentümer sollten aktiv an den Versammlungen teilnehmen, um ihre Rechte zu wahren und ihre Interessen zu vertreten. Zu ihren Aufgaben gehört es, Anträge zu stellen, an Diskussionen und Abstimmungen teilzunehmen und die Tätigkeit des Verwalters auf ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben zu überwachen.
Pflicht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung: Was Verwalter und Eigentümer wissen müssen
Die Anlässe zur Einberufung von Eigentümerversammlungen sind in § 24 Abs. 1 und Abs. 2 WEG geregelt. Der Verwalter hat hiernach
- mindestens einmal jährlich,
- in den durch Vereinbarung bestimmten Fällen sowie
- auf Verlangen von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer unter Angabe der Gründe
eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen.
Ordentliche vs. außerordentliche Eigentümerversammlung: Unterschiede und Regelungen
Ordentliche Eigentümerversammlung
Die ordentliche Eigentümerversammlung ist das regelmäßige Treffen der Eigentümer, das vor allem der Besprechung und Abstimmung über jährlich wiederkehrende Themen dient. Dazu zählen beispielsweise die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan sowie Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen an Dienstleister, bauliche Veränderungen, Sonderumlagen. Auch die Wahl des Verwaltungsbeirats findet üblicherweise in einer ordentlichen Eigentümerversammlung statt.
Außerordentliche Eigentümerversammlung
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung wird im Gegensatz dazu nur bei Bedarf einberufen, meist um dringende und unvorhergesehene Angelegenheiten zu behandeln, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Versammlung warten können. In diesen Fällen ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt, um Schäden oder Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermeiden.