Betriebsumstellung

Eine Betriebsumstellung ist z. B.

  • die Umstellung auf viehlose Wirtschaft oder Umstellung von Milchwirtschaft auf Schweinemast (→BFH vom 15.2.1990 - BStBl 1991 II S. 11),
  • eine Betriebsverpachtung ohne Aufgabeerklärung (→BFH vom 27.2.1997 - BStBl II S. 512).

Hektarberechnung

→H 124a

Liebhaberei

Wird der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, ist diese Gewinnermittlungsart auch für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht maßgebend. Ergeben sich bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen im Rahmen der Anwendung des § 13a Abs. 6 EStG Verluste, können diese auch eine negative Totalgewinnprognose begründen und somit zur Annahme einer Liebhaberei führen.

BFH vom 6.3.2003 (BStBl II S. 702)

Schuldzinsen

Zu den Schuldzinsen gehören auch die Nebenkosten der Darlehensaufnahme und sonstige Kreditkosten einschließlich der Geldbeschaffungskosten (→ BFH vom 1.10.2002 – BStBl 2003 II S. 399).

Vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen

Die nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG anzusetzenden Miet- und Pachtzinsen dürfen ‐ vorbehaltlich des § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG – nicht um Betriebsausgaben (bspw. Umlage zur Landwirtschaftskammer und Grundsteuer) gemindert werden (→ BFH vom 5.12.2002 – BStBl 2003 II S. 345).

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