Erbschaftsteuerversicherung

Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen abziehbar.

Hausratversicherung

Beiträge sind keine Sonderausgaben.

Kapitalwahlrecht

Für vor dem 1.10.1996 abgeschlossene Verträge ist Abschnitt 88 Abs. 1 Satz 4 EStR 1987 weiter anzuwenden.

Kaskoversicherung

Beiträge sind keine Sonderausgaben.

Krankentagegeldversicherung

Zu den Krankenversicherungen gehört auch die Krankentagegeldversicherung (→BFH vom 22.5.1969 - BStBl II S. 489).

Lebensversicherung

Loss-of-Licence-Versicherung

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung eines Flugzeugführers sind regelmäßig Sonderausgaben, keine Werbungskosten (→BFH vom 13.4.1976 - BStBl II S. 599).

Pflegekrankenversicherung

Beiträge sind Sonderausgaben.

Pflegerentenversicherung

Beiträge sind Sonderausgaben.

Rechtsschutzversicherung

Beiträge sind keine Sonderausgaben.

Sachversicherung

Beiträge sind keine Sonderausgaben.

Unfallversicherung

Zuordnung von Versicherungsbeiträgen zu Werbungskosten oder Sonderausgaben →BMF vom 17.7.2000 (BStBl I S. 1204).

Versicherungsbeiträge beim ehelichen Versorgungsausgleich

BMF vom 20.7.1981 (BStBl I S. 567)

(Anhang 33)

Versorgungsbeiträge Selbständiger

Beiträge, für die eine gesetzliche Leistungspflicht besteht, stellen, auch soweit sie auf die sog. "alte Last" entfallen, regelmäßig keine Betriebsausgaben dar, wenn sie gleichzeitig der eigenen Versorgung oder der Versorgung der Angehörigen dienen (→BFH vom 13.4.1972 - BStBl II S. 728 und 730).

Sie können in diesem Fall als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 EStG abgezogen werden.

Vertragseintritt

Wer in den Lebensversicherungsvertrag eines anderen eintritt, kann nur die nach seinem Eintritt fällig werdenden Beiträge als Sonderausgaben abziehen; der Eintritt gilt nicht als neuer Vertragsabschluss (→BFH vom 9.5.1974 - BStBl II S. 633).

Zukunftssicherungsleistungen

H 86a (Zukunftssicherungsleistungen)

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


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