Maßnahme | wann |
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Weitergabe der Entlastung und Ausweisung (§ 26 Abs. 1 EWPBG) | im Rahmen der Abrechnung |
Anpassung bereits erhöhter Vorauszahlungen (§ 26 Abs. 2, 4 und 5 EWPBG) | grundsätzlich unverzüglich nach Zugang der Informationen nach § 3 Abs. 3 Satz 3 EWPBG oder § 11 Abs. 4 Satz 1 EWPBG |
Informationen (§ 26 Abs. 3 EWPBG) | unverzüglich nach Zugang der Informationen nach § 3 Abs. 3 Satz 3 EWPBG oder § 11 Abs. 4 Satz 1 EWPBG |
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