Die Kläger sind u. a. einzelne Wohnungseigentümer von Grundstücken am Nordufer der Elbe, vornehmlich in der Siedlung Hamburg-Övelgönne und entlang der nördlich hiervon verlaufenden Elbchaussee. Beklagte ist die Freie und Hansestadt Hamburg als Genehmigungsbehörde. Es geht um einen Containerterminal. Diesem liegt ein Planfeststellungsbeschluss "Westerweiterung des ... Container Terminal Hamburg (CTH)" zugrunde. Die Kläger wollen, dass dieser aufgehoben wird. Fraglich ist, ob einzelne Wohnungseigentümer klagebefugt sind.

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