4.2.1 Bildung einer Erhaltungsrücklage

 

Beschlussmuster: Bildung einer Erhaltungsrücklage[1]

TOP XX Bildung einer Erhaltungsrücklage

Die Wohnungseigentümer beschließen die Bildung einer Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. In Bemessung der insoweit von den Wohnungseigentümern zu leistenden Beiträge, orientieren sich die Wohnungseigentümer an den Ansätzen des § 28 Abs. 2 II. BV unter Berücksichtigung einer Anpassung dieser Ansätze an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland zum 1. Januar 2020. Hiernach angemessen ist ein Beitrag in Höhe von 9,20 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Da die Wohnungseigentumsanlage über einen Aufzug verfügt, erhöht sich vorgenannter Betrag entsprechend der Regelung in § 28 Abs. 2 II. BV ebenfalls unter Berücksichtigung einer Anpassung der Ansätze an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland zum 1. Januar 2020 um 1,30 EUR auf 10,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche jährlich.

Den Wohnungseigentümern ist bewusst, dass in der Wohnanlage die beiden Erdgeschosseinheiten als Teileigentumseinheiten nicht zu Wohnzwecken, sondern zu gewerblichen Zwecken dienen. Die Wohnungseigentümer sind sich insoweit einig, dass die Nutzflächen der beiden Teileigentumseinheiten wie Wohnflächen zu behandeln sind, was die Bemessung der mit diesem Beschluss zu bildenden Erhaltungsrücklage betrifft. Die Wohnfläche der 10 Wohnungseigentumseinheiten und die Nutzfläche der beiden Teileigentumseinheiten addieren sich auf insgesamt 850 Quadratmeter. Insoweit beschließen die Wohnungseigentümer die Bildung einer jährlichen Erhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum in Höhe von 8.925,00 EUR.

Die auf die einzelnen Sondereigentümer entfallenden Beiträge errechnen sich entsprechend der in der Gemeinschaftsordnung vom _______ geregelten Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen nach Miteigentumsanteilen. Die konkrete Höhe der insoweit auf die einzelnen Sondereigentumseinheiten entfallenden Beträge sind der im zum nächsten Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung stehenden Festsetzung der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

[1] Blankenstein, Erhaltungsrücklage: Bildung einer Rücklage (Beschluss), VerwalterPraxis Professional, HI14944509.

4.2.2 Erhebung einer Sonderumlage

 

Beschlussmuster: Sonderumlage für eine Erhaltungsmaßnahme (hier: Fassadensanierung)[1]

TOP XX: Finanzierung der Fassadensanierung durch Sonderumlage

Die Außenfassade der Wohnanlage ist in weiten Bereichen schadhaft und durchfeuchtet. Darüber hinaus ist im Bereich der Außenfassade keine Wärmedämmung vorhanden. Der Verwalter hat mit der Einladung zu dieser Wohnungseigentümerversammlung den Wohnungseigentümern 3 Angebote von Fachunternehmen hinsichtlich entsprechender Erhaltungsmaßnahmen übersandt.

Aufgrund entsprechender Vorbesprechung mit dem Verwaltungsbeirat im Vorfeld der Versammlung schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vor, das Angebot der Firma ______ anzunehmen und diese entsprechend mit den Erhaltungsmaßnahmen zu beauftragen.

Die Wohnungseigentümer beschließen die Sanierung der Außenfassade der Wohnungseigentumsanlage unter erstmaliger Aufbringung einer Wärmedämmung. Der Verwalter wird beauftragt und bevollmächtigt, auf der Grundlage des vorliegenden Angebots vom _____ einen Vertrag mit der Firma ______ namens und im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft abzuschließen. Aus diesem Angebot sind die konkret in Umsetzung der beschlossenen Maßnahme erforderlichen Arbeiten ersichtlich, weshalb es zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und als Anlage zur Beschluss-Sammlung genommen wird. Die Maßnahme wird im Zeitraum zwischen dem _____ und dem _____ durchgeführt.

Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von ________ EUR erfolgt durch Erhebung einer Sonderumlage. Auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallen insoweit folgende Beiträge:

  1. Wohnung Nr. 1 (24/1.000 MEA): ____ EUR
  2. Wohnung Nr. 2 (36/1.000 MEA): ____ EUR
  3. (...)

Alternative: Die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge werden nach Miteigentumsanteilen verteilt und sind im Einzelnen in einer entsprechenden Anlage aufgelistet, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Beiträge sind bis zum ______ dem gemeinschaftlichen Girokonto anzuweisen. Wohnungseigentümer, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen bitte zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Kontendeckung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

[1] Blankenstein, Erhaltungsmaßnahme: Erhebung einer Sonderumlage zur Finanzierung (Beschluss), VerwalterPraxis Professional, HI14569342.

4.2.3 Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

 

Beschlussmuster: Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages durch die WEG[1]

TOP XX Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

  1. Die Mittel für ____...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge