Zur Nutzung Hopfen zählen folgende Anbauflächen:
- Ertrags- und Junghopfenflächen, die mit Gerüstanlagen versehen sind,
- dazugehörende Randflächen, Vorgewende.
Althopfenflächen, die vor der nächsten Ernte gerodet werden, sind nicht mehr der Sonderkultur Hopfen, sondern der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugeordnet. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofstelle erfolgt unter einer gesonderten Kennziffer.[1]
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