Zur Nutzung der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft oder der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft gehören ungenutzte und bewirtschaftete Wasserflächen. Es sind stehende und fließende Gewässer zu unterscheiden. Die Nutzungsintensität in stehenden Gewässern wird durch den Fischertrag in Kilogramm je Ar Wasserfläche (kg/Ar) und in fließenden Gewässern über die Durchflussmenge Liter/Sekunde (l/s) bestimmt.

 
Hinweis

Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern aufgrund von Fischereiberechtigungen. Für die Bewertung ist es unerheblich, ob die Fischereiberechtigung

  • dem Inhaber des Fischereibetriebs als Ausfluss seines Grundeigentums zusteht,
  • als selbstständiges besonderes Recht ausgeübt wird oder
  • einer sonstigen Nutzungsüberlassung beruht.

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