Zur Nutzung der Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag zählen alle Gewässer und Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht, die ständig mit Frischwasser versorgt werden. Dies sind insbesondere (Kalt-)Wasserteiche für die Forellen- und Salmonidenzucht und Indooranlagen mit Wasseraufbereitungsanlagen. In der Erklärung sind die Flächengröße der Nutzung und zusätzlich die Durchflussmenge in (l/s) anzugeben.

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