Im Fall gemischt versorgter Gebäude kann auch die Situation eintreten, dass sich der oder die Eigentümer für eine Mehrzentralisierung entscheiden, also bislang durch Gasetagenheizung versorgte Einheiten ebenfalls künftig an die Zentralheizung anzuschließen, andere Einheiten aber weiterhin über Etagenheizung zu versorgen. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die Zentralheizung ausreichend dimensioniert ist, weitere Wohn- oder Nutzungseinheiten versorgen zu können.
Situation bei Mehrzentralisierung
Von der Zentralisierung nicht betroffene Einheiten | Für die bereits zentralisierten Einheiten gelten keine Besonderheiten. |
Von der Zentralisierung betroffene Einheiten | Werden diese an die Zentralheizung angeschlossen, gelten nach § 71l Abs. 2 Satz 6 GEG die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG als erfüllt. |
Bereits zentralisierte Einheiten |
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