Im Übrigen werden Konstellationen verbreitet sein, in denen eine Mehrzentralisierung unter Einbau einer neuen Zentralheizung erfolgt, da ggf. die Kapazität der vorhandenen Zentralheizung nicht zur Versorgung weiterer Sondereigentumseinheiten ausreicht. Kann das bereits vorhandene Verteilnetz weiter genutzt werden, haben die neu hinzukommenden Wohnungseigentümer, deren Einheiten bislang durch Etagenheizung versorgt wurden, einen Ausgleich für das bereits vorhandene Verteilnetz zu leisten (siehe Kap. 3.4.4). Hier gilt ebenfalls der Grundsatz, dass die Kosten der Errichtung und zwischenzeitlich im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen am Verteilnetz entstandenen Kosten anteilig von den neu hinzukommenden Wohnungseigentümern zu tragen sind. Die Ermittlung dieser Kosten dürfte im Einzelfall schwierig sein und eine lediglich grobe Schätzung ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen. Wie sich die Rechtsprechung hier entwickeln wird, muss abgewartet werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge