Entscheidungsstichwort (Thema)

Streichung

 

Beteiligte

Kommission / Deutschland

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Bundesrepublik Deutschland

 

Tenor

1. Die Rechtssache C-351/06 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 24. August 2006, in dem Verfahren

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch L. Pignataro-Nolin und I. Kaufmann-Bühler als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch M. Lumma und C. Schulze-Bahr als Bevollmächtigte,

Beklagte,

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts J. Mazák

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

1 Mit Schreiben, das am 30. Januar 2007 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat die Kommission dem Gerichtshof nach Art. 78 der Verfahrensordnung mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknehme, und beantragt, die Kosten nach Art. 69 § 5 der Verfahrensordnung der Beklagten aufzuerlegen.

2 Mit Schreiben, das am 5. Februar 2007 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat die Beklagte erklärt, dass sie keine Erklärung zur Klagerücknahme abzugeben habe.

3 Nach Art. 69 § 5 Abs. 1 der Verfahrensordnung wird die Partei, die die Klage zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zur Rücknahme beantragt. Die Kosten werden jedoch auf Antrag der Partei, die die Rücknahme erklärt, der Gegenpartei auferlegt, wenn dies wegen des Verhaltens dieser Partei gerechtfertigt erscheint.

4 Im vorliegenden Fall waren die Klage und die Klagerücknahme der Kommission auf das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen, da diese erst nach Klageerhebung die Maßnahmen ergriffen hat, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

5 Der Bundesrepublik Deutschland sind somit die Kosten aufzuerlegen.

 

Unterschriften

Der Kanzler R. Grass, Der Präsident V. Skouris

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1855011

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge