Entscheidungsstichwort (Thema)

Streichung

 

Beteiligte

Kommission / Deutschland

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Bundesrepublik Deutschland

 

Tenor

1. Die Rechtssache C-253/06 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 6. Juni 2006,

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Simonetti und B. Schima als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch M. Lumma und C. Schulze-Bahr als Bevollmächtigte,

Beklagte,

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts J. Mazák

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

1 Mit am 5. Februar 2007 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenem Schreiben hat die Kommission dem Gerichtshof gemäß Art. 78 der Verfahrensordnung mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknehme, und nach Art. 69 § 5 der Verfahrensordnung beantragt, der Bundesrepublik Deutschland die Kosten aufzuerlegen.

2 Mit am 12. Februar 2007 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenem Schreiben hat die Beklagte dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sie von einer Stellungnahme zu dieser Rücknahme absehe.

3 Nach Art. 69 § 5 Abs. 1 der Verfahrensordnung wird die Partei, die die Klage zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zur Rücknahme beantragt. Die Kosten werden jedoch auf Antrag der Partei, die die Rücknahme erklärt, der Gegenpartei auferlegt, wenn dies wegen des Verhaltens dieser Partei gerechtfertigt erscheint.

4 Im vorliegenden Fall waren die Klage und die Klagerücknahme der Kommission auf das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen, da diese erst nach Klageerhebung die Maßnahmen erlassen hat, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

5 Die Kosten sind daher der Bundesrepublik Deutschland aufzuerlegen.

 

Unterschriften

Der Kanzler R. Grass, Der PräsidentV. Skouris

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1785888

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