Entscheidungsstichwort (Thema)
Verbindung
Beteiligte
Dittrich |
Bundesrepublik Deutschland |
Jörg-Detlef Müller |
Karen Dittrich |
Robert Klinke |
Tenor
Die Rechtssachen C-124/11, C-125/11 und C-143/11 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren sowie zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 9. März 2011, in dem Verfahren
Bundesrepublik Deutschland
gegen
Karen Dittrich,
in der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 9. März 2011, in dem Verfahren
Bundesrepublik Deutschland
gegen
Robert Klinke
und in der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 24. März 2011, in dem Verfahren
Jörg-Detlef Müller
gegen
Bundesrepublik Deutschland
erlässt
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS
nach Anhörung des Ersten Generalanwalts Y. Bot
folgenden
Beschluss
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16).
Rz. 2
Da die genannten Rechtssachen ihrem Gegenstand nach miteinander im Zusammenhang stehen, sind sie gemäß Art. 43 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren sowie zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.
Fundstellen
Dokument-Index HI2828031 |
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