Entscheidungsstichwort (Thema)

Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich. Beitrittsakte von 1972. Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man. Verordnung Nr. 706/73. Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG. Abgaben zollgleicher Wirkung. Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen

 

Beteiligte

Jersey Produce Marketing Organisation

Jersey Produce Marketing Organisation Ltd

States of Jersey

Jersey Potato Export Marketing Board

Top Produce Ltd

Fairview Farm Ltd

 

Tenor

1. Die Bestimmungen von Artikel 29 EG in Verbindung mit Artikel 1 des der Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und die Anpassungen der Verträge beigefügten Protokolls Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie der, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, entgegenstehen, die

  • zum einen den Erzeugern von Jersey unter Androhung von Sanktionen verbietet, ihre Kartoffeln auf den Markt des Vereinigten Königreichs auszuführen oder zur Ausfuhr anzubieten, wenn sie nicht bei einer Einrichtung wie dem Jersey Potato Export Marketing Board registriert sind und mit ihr eine Vermarktungsvereinbarung geschlossen haben, die sich u. a. darauf erstreckt, welche Flächen zwecks Ausfuhr der Ernten bepflanzt werden und welche Erwerber diese ausführen dürfen, und
  • zum anderen, ebenfalls unter Androhung von Sanktionen, allen Vermarktungsorganisationen solche Ausfuhren verbietet, wenn sie mit der genannten Einrichtung keinen Verwaltungsvertrag geschlossen haben, der u. a. regelt, bei welchen Verkäufern sie ihren Bedarf decken dürfen.

2. Die Bestimmungen der Artikel 23 EG und 25 EG in Verbindung mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie der, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, entgegenstehen, die einer Einrichtung wie dem Jersey Potato Export Marketing Board die Befugnis verleiht, den Kartoffelerzeugern von Jersey einen Beitrag aufzuerlegen, dessen Höhe sich nach der von den Betroffenen erzeugten und in das Vereinigte Königreich ausgeführten Kartoffelmenge richtet.

3. Das Gemeinschaftsrecht steht einem Beitrag entgegen, der unter den genannten Bedingungen erhoben, aber von einer solchen Einrichtung anhand der landwirtschaftlichen Fläche festgesetzt wird, auf der die Betroffenen Kartoffeln anbauen, soweit die daraus resultierenden Einnahmen zur Finanzierung von Aktivitäten dieser Einrichtung dienen, die gegen Artikel 29 EG verstoßen.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Royal Court of Jersey (Kanalinseln) mit Entscheidung vom 5. August 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 13. August 2002, in dem Verfahren

Jersey Produce Marketing Organisation Ltd

gegen

States of Jersey,

Jersey Potato Export Marketing Board,

Beteiligte:

Top Produce Ltd,

Fairview Farm Ltd,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten C. W. A. Timmermans, A. Rosas und J. Malenovský, der Richter J.-P. Puissochet und R. Schintgen, der Richterin N. Colneric (Berichterstatterin) sowie der Richter S. von Bahr, G. Arestis, A. Borg Barthet, M. Ilešič, J. Klučka und U. Lõhmus,

Generalanwalt: P. Léger,

Kanzler: M.-F. Contet, Hauptverwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 14. September 2004,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • der Jersey Produce Marketing Organisation Ltd, vertreten durch T. Le Cocq, advocate, sowie durch M. Sheridan und J. Simor, Barristers,
  • der States of Jersey, vertreten durch S. Nicolle, QC, R. Plender, QC, W. Bailhache, HM Attorney General for Jersey, und M. Jarvis, Barrister,
  • der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch X. Lewis als Bevollmächtigten,

nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 3. Mai 2005

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Artikel 23 EG, 25 EG, 28 EG und 29 EG.

2 Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits der Jersey Produce Marketing Organisation Ltd (im Folgenden: JPMO) gegen die States of Jersey und den Jersey Potato Export Marketing Board (im Folgenden: PEMB) wegen der Vereinbarkeit des von den States of Jersey erlassenen Gesetzes zur Regelung des Exportmarketing von Kartoffeln aus Jersey (Jersey Potato Export Marketing Scheme Act 2001, im Folgenden: Gesetz von 2001) mit dem Gemeinschaftsrecht.

Rechtlicher Rahmen

Gemeinschaftsrecht

3 Artikel 23 Absatz 1 EG bestimmt:

„Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.”

4 Artikel 25 EG sieht vor:

„Ein- und Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung si...

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