Alle in der KW 33 veröffentlichten BGH-Leitsatzentscheidungen
Senat | Leitsatz | Datum und Az. |
1. Zivilsenat | Gutscheinwerbung | EuGH-Vorlage v. 13.7.2023, I ZR 182/22 |
11. Zivilsenat | Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge nach dem Verhältnis des Sparguthabens zur Jahressparleistung steigen (sogenannte Verhältnisprämienstaffel), ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen (Fortführung Senatsurteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74). Durch vertraglich zulässige Kontoabhebungen kann der Sparer die Dauer des Kündigungsausschlusses nicht einseitig verlängern. | BGH-Urteil v. 25.7.2023, XI ZR 221/22 |
11. Zivilsenat | Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG. | BGH-Beschluss v. 25.7.2023, XI ZB 11/21 |
10. Zivilsenat | 1. Erspart im Sinne von § 648 Satz 2 BGB sind diejenigen Aufwendungen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und die er infolge der Kündigung nicht mehr tätigen muss (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 201/15, BGHZ 209, 278 = NJW 2016, 2944 Rn. 26). | BGH-Urteil v. 1.8.2023, X ZR 118/22 |
8. Zivilsenat | Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters. | BGH-Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 125/22, VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22 |
6a. Zivilsenat | Geht der Hersteller eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs mit der Anfechtungsklage gegen die nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zu einer EG-Typgenehmigung vor, ist der Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für einen Zivilrechtsstreit nicht vorgreiflich, in dem der Käufer des Fahrzeugs den Fahrzeughersteller wegen einer deliktischen Schädigung in Anspruch nimmt. | BGH-Beschluss v. 24.7.2023, VIa ZB 10/21 |
1. Zivilsenat | Sattelunterseite II | BGH-Beschluss v. 15.6.2023, I ZB 31/20 |
5. Zivilsenat | 1a. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 eine Klage auf Zustimmung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. 1b. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor diesem Datum getroffen wurde. 2. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat nichts daran geändert, dass der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums beträgt (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 4 ff.). | BGH-Urteil v. 21.7.2023, V ZR 90/22 |
4. Zivilsenat | 1. Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 24. Februar 2022, A u.a. [Unit-Linked-Versicherungsverträge], C-143/20 und C-213/20, EU:C:2022:118 = NJW 2022, 1513; vom 9. September 2021, Volkswagen Bank u.a., C-33/20, C-155/20 und C-187/20, EU:C:2021:736 = NJW 2022, 40; vom 19. Dezember 2019, Rust-Hackner u.a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123 = NJW 2020, 667) daran fest, dass die Geltendmachung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 21. Juli 1994) auch bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ausnahmsweise Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechen und damit unzulässig sein kann, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalles vorliegen, die vom Tatrichter festzustellen sind (Fortführung des Senatsurteils vom 15. März 2023 - IV ZR 40/21, VersR 2023, 631 Rn. 21). | BGH-Urteil v. 19.7.2023, IV ZR 268/21 |
10. Zivilsenat | Ästhetische Behandlung | BGH-Beschluss v. 1.8.2023, X ZB 9/21 |
5. Zivilsenat | 1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren. | BGH-Urteil v. 23.6.2023, V ZR 28/22 |
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