Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe. Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich. Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze. Entscheidung der Kommission, den Zugang zu verweigern

 

Beteiligte

Suède / API et Commission

Königreich Schweden

Europäische Kommission

Association de la presse internationale ASBL (API)

 

Tenor

1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

2. Das Königreich Schweden trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel in der Rechtssache C-514/07 P sowie die der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit diesem Rechtsmittel entstandenen Kosten.

3. Die Association de la presse internationale ASBL (API) trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel in der Rechtssache C-528/07 P sowie die der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit diesem Rechtsmittel entstandenen Kosten.

4. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel in der Rechtssache C-532/07 P sowie die der Association de la presse internationale ASBL (API) im Zusammenhang mit diesem Rechtsmittel entstandenen Kosten.

5. Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen jeweils ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Rechtsmitteln.

 

Tatbestand

Inhaltsverzeichnis

I – Rechtlicher Rahmen

II – Vorgeschichte des Rechtsstreits

III – Angefochtenes Urteil

IV – Verfahren vor dem Gerichtshof

V – Anträge der Verfahrensbeteiligten

A – In der Rechtssache Schweden/API und Kommission (C-514/07 P)

B – In der Rechtssache API/Kommission (C-528/07 P)

C – In der Rechtssache Kommission/API (C-532/07 P)

VI – Zu den Rechtsmitteln

A – Zum Rechtsmittel der Kommission (Rechtssache C-532/07 P)

1. Zum ersten Rechtsmittelgrund

a) Vorbringen der Verfahrensbeteiligten

b) Würdigung durch den Gerichtshof

2. Zum zweiten Rechtsmittelgrund

a) Vorbringen der Verfahrensbeteiligten

b) Würdigung durch den Gerichtshof

3. Zum dritten Rechtsmittelgrund

a) Vorbringen der Verfahrensbeteiligten

b) Würdigung durch den Gerichtshof

B – Zu den Rechtsmitteln des Königreichs Schweden (Rechtssache C-514/07 P) und der API (Rechtssache C-528/07 P)

1. Zum ersten Rechtsmittelgrund

a) Vorbringen der Verfahrensbeteiligten

b) Würdigung durch den Gerichtshof

2. Zum zweiten Rechtsmittelgrund

a) Vorbringen der Verfahrensbeteiligten

b) Würdigung durch den Gerichtshof

VII – Kosten

In den verbundenen Rechtssachen

betreffend drei Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs, das erste eingelegt am 20. November 2007, die beiden anderen am 27. November 2007,

Königreich Schweden (C-514/07 P), vertreten durch S. Johannesson, A. Falk, K. Wistrand und K. Petkovska als Bevollmächtigte,

Rechtsmittelführer,

unterstützt durch

Königreich Dänemark, vertreten durch B. Weis Fogh als Bevollmächtigte,

Republik Finnland, vertreten durch J. Heliskoski als Bevollmächtigten,

Streithelfer im Rechtsmittelverfahren,

andere Verfahrensbeteiligte:

Association de la presse internationale ASBL (API) mit Sitz in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Völcker und J. Heithecker, F. Louis, avocat, und C. O'Daly, Solicitor,

Klägerin im ersten Rechtszug,

Europäische Kommission, vertreten durch C. Docksey, V. Kreuschitz und P. Aalto als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagte im ersten Rechtszug,

und

Association de la presse internationale ASBL (API) (C-528/07 P) mit Sitz in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Völcker, F. Louis, avocat, und C. O'Daly, Solicitor,

Rechtsmittelführerin,

andere Verfahrensbeteiligte:

Europäische Kommission, vertreten durch C. Docksey, V. Kreuschitz und P. Aalto als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagte im ersten Rechtszug,

unterstützt durch

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, vertreten durch E. Jenkinson und S. Behzadi-Spencer als Bevollmächtigte im Beistand von J. Coppel, Barrister,

Streithelfer im Rechtsmittelverfahren,

und

Europäische Kommission (C-532/07 P), vertreten durch C. Docksey, V. Kreuschitz und P. Aalto als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Rechtsmittelführerin,

unterstützt durch

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, vertreten durch E. Jenkinson und S. Behzadi-Spencer als Bevollmächtigte im Beistand von J. Coppel, Barrister,

Streithelfer im Rechtsmittelverfahren,

andere Verfahrensbeteiligte:

Association de la presse internationale ASBL (API) mit Sitz in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Völcker, F. Louis, avocat, und C. O'Daly, Solicitor,

Klägerin im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten A. Tizzano (Berichterstatter), J. N. Cunha Rodrigues und K. Lenaerts, der Kammerpräsidentinnen R. Silva de Lapuerta und C. Toader sowie der Richter A. Rosas, K. Schiemann, E. Juhász, T. von Danwitz und A. Arabadjiev,

Generalanwalt: M....

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