Im Zuge der Bauplanung müssen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden festgelegt werden. Hierbei unterscheiden sich die oben aufgezählten Verordnungen und Richtlinien im Wesentlichen hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen für Mindestabstände zwischen Aufenthaltspunkten von Menschen und einem sicheren Bereich (Rettungsweglänge) sowie hinsichtlich weiterer brandschutztechnischer Anforderungen.

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