Die Zufahrtsmöglichkeiten der Feuerwehr in Innenhöfe und Grünflächen müssen so gekennzeichnet sein, dass sie auch bei Schneelage erkennbar sind (Pfosten entlang der Fahrtrasse).

Bewuchs, nachträglich aufgestellte Gerätehütten und Spielgeräte etc. dürfen die Nutzung nicht behindern.

Durch Beschilderungen sind parkende Autos fernzuhalten.

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