Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus des Flüchtlings. Die nachfolgende Tabelle gibt eine grobe Übersicht. Der Mietinteressent selbst sollte jedoch regelmäßig Auskunft darüber geben können, welche Behörde für ihn zuständig ist.
Aufenthaltsnachweis | Zuständige Behörde[1] |
---|---|
Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) | Sozialamt |
Duldung (§ 60a AufenthG) | Sozialamt |
Aufenthaltserlaubnis (§ 23 Abs. 1 und 2 AufenthG), wenn Aufenthalt nicht wegen Krieges im Heimatland erlaubt ist | Jobcenter |
Aufenthaltserlaubnis (§ 23 Abs. 1 AufenthG), wenn Aufenthalt wegen Krieges im Heimatland nach Weisung der Länder erlaubt ist | Sozialamt |
Aufenthaltserlaubnis (§ 23a AufenthG) länger als 6 Monate | Jobcenter |
Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 1 bis 3 AufenthG), also anerkannte Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG | Jobcenter |
Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG): Nicht vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer erhalten AE für vorübergehenden Aufenthalt, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern | Sozialamt |
Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG): AE wird abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 AufenthG wegen besonderer Umstände des Einzelfalls verlängert | Jobcenter |
Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 5 AufenthG), wenn weniger als 18 Monate seit der Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung vergangen sind | Sozialamt |
Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 5 AufenthG), wenn mehr als 18 Monate seit der Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung vergangen sind | Jobcenter |
Aufenthaltserlaubnis (§ 25a AufenthG) Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden | Jobcenter |
Aufenthaltserlaubnis (§ 25b AufenthG) Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration | Jobcenter |
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