Dieses Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden.
Bestandsgebäude
Bei Bestandsgebäuden handelt es sich um fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Die Maßnahmen müssen unter den Anwendungsbereich des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Effizienzhaus-Standard
Gefördert werden energetische Sanierungen sowie der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden bzw. Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass sie nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen:
- Effizienzhaus Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
- Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
- Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
- Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
- Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
Worst Performing Building (WPB)
Von einem "Worst Performing Building" ist die Rede, wenn das Gebäude aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört.
Für Worst Performing Building wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzhaus 70 EE WPB
- Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung
Neben den energetischen Maßnahmen werden auch Maßnahmen gefördert, die erforderlich sind, um die Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere:
- energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzhäusern stehen;
- Aufwendungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen, wenn die NH-Klasse erreicht werden soll. Hierzu gehören alle damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG).
Wohnungseigentümergemeinschaften
Führt die Maßnahme eine Wohnungseigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum durch, ist eine Antragstellung ausschließlich durch die GdWE als auftraggebende Investorin möglich. In diesem Fall hat der Verwalter oder ein anderer Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter einen gemeinschaftlichen Kreditantrag bei dem Finanzierungspartner (Hausbank) auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümer zur Sanierung und Antragstellung zu stellen. Sollen die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen ausschließlich am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers erfolgen, reicht es aus, wenn der Wohnungseigentümer einen gesonderten Antrag stellt.
Energieeffizienz-Experte
Zur Förderung und Begleitung des Vorhabens muss ein Energieeffizienz-Experte eingesetzt werden. Solche Experten werden in einer Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de geführt.
Erfolgt eine Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal oder eine Sanierung von Baudenkmalen und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu sonstigen Effizienzhäusern, dürfen ausschließlich die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Experten der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal" eingesetzt werden.