Gefördert werden alle nach dem GEG zulässigen Wärmeerzeuger, wenn sie auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden oder dazu beitragen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellen
  • Innovative Heizungen
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse

Hybrid- und wasserstofffähige Heizungen

Wird eine Hybridheizung verbaut (z. B. Gasheizung plus Wärmepumpe), ist nur der Teil der Heizung förderfähig, der energetisch ist. Wird eine wasserstofffähige Heizung verbaut, sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig. Diese Heizungen bestehen auch aus konventioneller Brennwertkesseltechnologie, die nicht förderfähig ist. Der Einbau einer fossilen Heizung wird nicht mehr gefördert.

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