Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe die Zuschüsse ab 2024 gewährt werden:

 
Einzelmaßnahme (Heizungstausch) Zuschuss Effizienz-Bonus Klima-Geschwindigkeits-Bonus Einkommens-Bonus
Solarthermische Anlagen 30 %   max. 20 % 30 %
Biomasseheizungen 30 %   max. 20 % 30 %
Wärmepumpen 30 % 5 % max. 20 % 30 %
Brennstoffzellenheizung 30 %   max. 20 % 30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) 30 %   max. 20 % 30 %
Innovative Heizungstechnik 30 %   max. 20 % 30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30 %   max. 20 % 30 %
Wärmenetzanschluss 30 %   max. 20 % 30 %

Werden weitere Effizienzmaßnahmen vorgenommen (z. B. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Zuschüsse gewährt:

 
Einzelmaßnahme (Effizienz) Zuschuss iSFP-Bonus
Gebäudehülle 15 % 5 %
Anlagentechnik 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (neu!) 50 %  

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