Die Förderbedingungen setzen voraus, dass zur Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte eingesetzt wird. Solche Experten werden in einer Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de geführt.

Aufgaben

Neben der Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik, hat der Energieeffizienz-Experte zunächst eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA) für die förderrelevanten Maßnahmen auszustellen. Ist das Vorhaben abgeschlossen, bestätigt der Energieeffizienz-Experte mit der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, die Einsparung von Primär- und Endenergie sowie CO2. Zu dieser Bestätigung gehören auch die für die Maßnahmen angefallenen, förderfähigen Kosten.

 

Experte für Denkmalschutz

Erfolgt eine Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal oder eine Sanierung von Baudenkmalen und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu sonstigen Effizienzhäusern, dürfen ausschließlich die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Experten der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal"" eingesetzt werden.

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