Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen.

Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Zinsbindung 0,5 % p. a. Der Tilgungsanteil beträgt 2 %.

Es wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % erhoben.

Der Tilgungsnachlass beträgt 25 % des Förderdarlehens (Einkommensgruppe A), 15 % des Förderdarlehens (Einkommensgruppe B). Der Tilgungsnachlass erhöht sich zusätzlich um weitere 5 Prozentpunkte bei

  • Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 85",
  • Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 70",
  • Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 55",
  • Deckung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung (Brauchwasser und Heizung) vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte, erneuerbare Energie ("Netto-Null-Standard"),
  • ausschließlicher Verwendung ökologischer (nicht mineralölbasierter) Dämmstoffe.

Es sind insgesamt bis zu 50 % Tilgungsnachlass bei Einkommensgruppe A bzw. 40 % Tilgungsnachlass bei Einkommensgruppe B möglich. Ein Tilgungsnachlass von 50 % ist bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder für Pflegebedürftige (Pflegegrad) möglich. Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.

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